Gesetzentwurf für neues Insolvenzrecht der Banken steht
25.08.2010 -
Die Bundesregierung hat ein neues Insolvenzrecht auf den Weg gebracht, das speziell auf Banken zugeschnitten ist. Damit soll eines der Kernprobleme der Finanzkrise gelöst werden. Das Kabinett verabschiedete am 25. August einen Gesetzentwurf, der künftig eine geordnete Abwicklung von schlingernden Instituten ermöglichen soll. Darin ist auch eine Bankenabgabe vorgesehen, mit der die Branche an den Kosten künftiger Schieflagen beteiligt werden soll.
Das neue Gesetz soll bereits 2011 in Kraft treten, die Regierung will es in einem verkürzten Verfahren durch das Parlament bringen.
Die wesentlichen Aspekte des neuen Gesetzes sind folgende:
- Ein neues, zweistufiges Insolvenzrecht für Banken: Es reicht von einer Sanierung der Bank in Eigenregie bis hin zu ihrer Zerschlagung durch die Bankenaufsicht. Die erste Stufe, die Sanierung, lehnt sich an das in der Wirtschaft etablierte Insolvenzplanverfahren an und ist freiwillig. Die zweite Stufe, die Reorganisation, kann nur angewendet werden, wenn durch eine Pleite das gesamte Finanzsystem gefährdet ist. Dann kann die Bankenaufsicht die systemrelevanten Teile auf einen privaten Erwerber oder eine staatliche Brückenbank übertragen.
- Ein Banken-Testament: Damit im Notfall schnell gehandelt werden kann, müssen vor allem Großbanken eine Art Testament verfassen. Es soll Angaben zur Konzernstruktur enthalten, um mögliche systemrelevante Teile und Geschäfte abzugrenzen. Denn Banken bestehen oft aus zahlreichen selbständigen, schwer zu überblickenden Einheiten. Die Deutsche-Bank-Gruppe zum Beispiel soll etwa 7000 dieser Einheiten umfassen.
- Beteiligung der Banken an den Kosten: Mit dem Gesetz soll zudem ein zweites Problem gelöst werden, nämlich die finanzielle Absicherung eines Konkurses durch Kredite und Bürgschaften. Bisher sind hier die Steuerzahler über den staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin eingesprungen, der zum Jahresende ausläuft. Künftig sollen die Institute jährlich rund eine Milliarde Euro in einen neuen Restrukturierungsfonds einzahlen. Die Höhe der Bankenabgabe orientiert sich an den individuellen Risiken der Banken. Zur Kasse gebeten werden nicht nur private Geldhäuser, sondern auch die Sparkassen und Genossenschaften sowie Spezialinstitute wie Immobilienbanken.
- Kredite vom Bund: Ganz aus der Haftung nimmt das Gesetz die Steuerzahler allerdings nicht. Weil das Geld in dem Fonds zur Absicherung von Großpleiten nicht reichen wird, kann der Bund dem Fonds Kredite von bis zu 20 Milliarden Euro geben, die allerdings von den Banken zurückgezahlt werden müssen. Zudem kann der Fonds Kreditbürgschaften von bis zu 100 Milliarden Euro gewähren.
- Mehr Verantwortung für Manager: Bankmanager werden stärker in die Pflicht genommen. Die Frist zur Haftung bei Pflichtverletzungen der Geschäftsführung soll bei börsennotierten Instituten von fünf auf zehn Jahre verdoppelt werden. Schadenersatzansprüche gegen Manager sollen auch dann möglich sein, wenn Verfehlungen erst spät bekanntwerden oder die personelle Zusammensetzung von Vorständen und Aufsichtsräten sich geändert hat.
In der Koalition ist das Gesetz weitgehend unumstritten. Die Regierung braucht allerdings auch die Zustimmung der Länder im Bundesrat, in dem Union und FDP keine Mehrheit haben. Zudem regt sich Widerstand in der Bankenbranche, die vor allem die Abgabe kritisiert. So betont der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), es gebe keinen überzeugenden Grund, Genossenschaftsbanken zu einer Sonderabgabe für Risiken von systemrelevanten Banken heranzuziehen. Dies gelte vor allem, da Hedgefonds und andere Kapitalmarktteilnehmer nach wie vor geschont werden sollen. Uwe Fröhlich, Präsident des BVR: "Der genossenschaftliche FinanzVerbund ist stabil und stark genug, um seine Mitglieder im Bedarfsfall über die gruppeneigene Sicherungseinrichtung zu stützen. Dies wurde in jahrzehntelanger Praxis bewiesen."
In anderen europäischen Ländern wird an ähnlichen Verfahren gearbeitet, die Regierungen der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer haben dieses Vorgehen auf Weltfinanzgipfeln verabredet.
Quelle: Spiegel online, Bundesfinanzministerium, BVR
Weitere Informationen zum Regierungsentwurf finden Sie
Autor(en): Bankmagazin
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