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Vier-Augen-Prinzip als Konsequenz aus Stiftung Finanztest-Ergebnissen

25.08.2010 - Als Reaktion auf die niedrige Quote an ausgehändigten Beratungsprotokollen wird für die Anlageberatung ein Vier-Augen Prinzip für Zweifelsfälle eingeführt werden. Die BaFin wird auch in Zukunft die Aushändigung des Protokolls stärker nachhalten, die Einführung von Mystery Shopping wird geprüft.

Die am 20. Juli veröffentlichten Ergebnisse der Stiftung Finanztest waren besonders in einem Punkt alarmierend: Weniger als der Hälfte der Testpersonen wurde trotz expliziter Nachfrage ein Beratungsprotokoll ausgehändigt. Ursache ist laut Marktexperten die für Anlageberater schwer handhabbare Unterscheidung zwischen einem Gespräch, in dem Wertpapiere nur erwähnt wurden, und Gespräche, in denen eine konkrete Wertpapierempfehlung stattfand.

Laut Gesetz eindeutig, aber anscheinend noch nicht konsequent umgesetzt ist die Verpflichtung, die Protokolle nicht nur Kunden, sondern auch Interessenten auszuhändigen. Nach Fachdiskussionen zwischen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Verbraucherschutzverbänden und den Verbandsorganisationen der Kreditinstitute zeichnen sich für beide Problemfelder jetzt erste Konsequenzen ab.

Zum einen werden Anlageberater künftig nicht nur ihren Kunden tief in die Augen schauen dürfen, sondern auch ihrem Filialleiter, sollten sie das Beratungsprotokoll in Anlageberatungsgesprächen nicht aushändigen. „Berater sollen sich etwa ihrem Filialleiter erklären, wenn sie kein Beratungsprotokoll ausgehändigt haben “, so Dr. Günter Birnbaum, Abteilungsleiter in der BaFin, zuständig für den Bereich Wohlverhaltensregeln des Wertpapierhandelsgesetzes und Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Sei nach Erfassung und Diskussion der Finanzlage beispielsweise eine Empfehlung für eine Versicherung erfolgt, nicht für ein Anlageprodukt, so löst dieses Gespräch in der Tat keine Protokollpflicht aus. Das Vier4-Augen-Prinzip solle allerdings vermeiden, dass Berater aus Bequemlichkeit, Zeitmangel, oder um nicht passende Empfehlungen nicht dokumentieren müssen, regelmäßig die Protokollpflicht umgehen. Nachgeschärft werden muss ebenfalls bei der Pflicht, nicht nur an Kunden das Beratungsprotokoll auszugeben, sondern auch an Interessenten. „Da hat die Stiftung Finanztest wirklich in ein Wespennest gestochen, diese Lücke muss geschlossen werden“, kündigte Birnbaum an.

Die BaFin prüft derzeit, ob für diesen Fall eine Konkretisierung der erlassenen Vorschriften erfolgen muss.Die Aushändigung des Beratungsprotokolls wird weiterhin im Prüfungsfokus der BaFin stehen. „Wir reagieren auf Beschwerden, und wir prüfen derzeit bei jedem Gespräch mit einem Institut zusätzlich, ob ein Protokoll ausgehändigt wurde“, so Birnbaum.

Auf europäischer Ebene werde derzeit mit den entsprechenden Behörden diskutiert, ob auch von Seiten der BaFin selbst Mystery Shopping als Prüfungsmethode zusätzlich eingeführt werden soll.

Autor(en): Anita Mosch
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