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Statements der Verbände zu Basel III

14.09.2010 - Die Verbände der deutschen Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken äußern sich lobend, aber auch kritisch zu den geplanten Maßnahmen von Basel III.

Der Deutsche Sparkassen und Giroverband (DSGV) sieht in den Maßnahmen von Basel III positive Fortschritte für die Festlegung künftiger Eigenkapitalanforderungen an Banken. „Es ist gut, dass die neuen Regeln zulassen, dass Sparkassen, Landesbanken und andere Kreditinstitute, die nicht in der Rechtsform der Aktiengesellschaft firmieren, bestehende stille Einlagen während einer Übergangszeit zumindest teilweise weiter als Kernkapital nutzen können“, so DSGV-Präsident Heinrich Haasis.

Gleichzeitig berücksichtigen die neuen Regelungen die Unterschiede in der Kreditwirtschaft nur unzureichend, so Haasis. Statt einer stärkeren Regulierung der Märkte oder der Finanzinstitutionen außerhalb der Banken sowie einem zielgerichteteren Fokus auf die tatsächlichen Risikopositionen einer Bank seien nun pauschale Regelungen über die gesamte Kreditwirtschaft hinweg geplant. Zum gerechten Ausgleich der strengeren Vorgaben auf der Kapitalseite ist aus Sicht des DSGV aber eine stärkere Differenzierung auf der Risikoseite erforderlich. Dies gelte zum Beispiel für die vorgesehenen Kapitalpuffer. Sie sollen zusätzlich zu den Mindestkapitalanforderungen Verluste und damit schwankende Kapitalanforderungen auffangen, die insbesondere bei der Anwendung des internen Ratingansatzes zur Kreditrisikomessung entstehen. „Sparkassen wenden allerdings den Standardansatz nach Basel II an, so dass solche Schwankungen kaum auftreten. Spätestens bei der Umsetzung der Regeln innerhalb der EU sollte dies berücksichtigt werden“, so Haasis.

Kritisch sieht der DSGV auch die Einführung der Leverage Ratio, weil sie keinerlei Risikogewichtung vornimmt, sowie die so genannte langfristige Refinanzierungskennziffer. Vor allem letztere müsse nochmals gründlich überarbeitet werden, bevor sie verbindlich eingeführt werde. „Dieses Instrument bedeutet in der bisherigen Ausgestaltung eine Abkehr von der in Deutschland herrschenden Langfristkultur, weil vor allem Institute mit hohen Einlagenvolumina mehr kurzfristige Liquidität vorhalten müssen. Dies könnte sie daran hindern, im bisherigen Umfang langfristige Kredite auszureichen. Betroffen davon wären sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Denn sowohl Haus- als auch Gewerbeinvestitionen werden häufig über 5 oder 10 Jahre mit festen Zinsen finanziert. Das hilft, Wirtschaftsschwankungen auszugleichen, schafft für alle Berechenbarkeit und hat sich über viele Jahrzehnte in Deutschland bewährt“, so Haasis.

"Die Vorschläge für neue Regeln zur Eigenkapitalausstattung sind ein wichtiger Schritt", sagte Professor Dr. Manfred Weber, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) anlässlich der Beschlüsse des Baseler Ausschusses. Gleichzeitig weist der BdB aber auch darauf hin, dass die neuen Vorschriften ihre Wirksamkeit nur dann voll entfalten können, wenn sie international harmonisiert eingeführt würden. Der Bankenverband appellierte an die Regierungen, dass beim G20-Gipfel im November in Südkorea eine international abgestimmte Einführungsphase vereinbart werde, so dass die neuen Regeln in allen Ländern zum gleichen Zeitpunkt eingeführt werden.

Auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sieht Verbesserungsbedarf in den neuen Regelungen. Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des BVR, sagte: „Die erhöhten Anforderungen sind nicht differenziert genug, denn sie belasten risikoarme und risikoreiche Geschäftsmodelle in gleicher Weise. Banken, wie zum Beispiel die Institute des genossenschaftlichen FinanzVerbundes, die sich in der Finanzmarktkrise als widerstandsfähig erwiesen und keinerlei staatliche Unterstützung in Anspruch genommen haben, werden ebenso mit stark erhöhten Eigenkapitalanforderungen konfrontiert wie risikoreiche Institute. Vor allem ist nicht erkennbar, wodurch die Risiken an den Kapitalmärkten und in bestimmten Produkten entscheidend zurückgehen sollen.“ Auch andere wichtige Fragen ließen sich nicht mit mehr Eigenkapital lösen.

Die Minderung systemischer Risiken beispielsweise werde mit verschärften Kapitalanforderungen sicher nur teilweise gelingen, so Hofmann weiter. Ein direkter Ansatz gegen systemische Instabilitäten und ein glaubwürdiges Vorgehen im Fall der Insolvenz einer großen grenzüberschreitenden Bank fehle bisher. Damit sei ein zentrales Problem der Finanzmarktkrise bisher nicht zufriedenstellend adressiert.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) kritisiert an Basel III vor allem die geplanten Übergangsfristen. Diese seien zu kurz, weil die neuen Regeln mehrfach und erheblich verschärft werden: So ändert sich nicht nur die absolute Höhe des geforderten harten Kernkapitals von zwei Prozent vor Abzügen auf sieben Prozent nach Abzügen, sondern auch die Definition des Eigenkapitals selbst wird erheblich verengt. Die Abzugspositionen vom Eigenkapital werden zudem spürbar ausgeweitet. Besonders bedauerlich sei, dass die in der Europäischen Union vereinbarten Übergangsfristen für stille Einlagen bis 2040 nicht übernommen wurden.

Quelle: DSGV, BdB, BVR, VÖB

Autor(en): Bankmagazin
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