Honorarberater führt rechtliche Prüfung für Anlageempfehlung ein
13.10.2010 -
Die in Frankfurt ansässige Vermögensverwaltung CIS Asset Management GmbH führt in Kooperation mit der Anwaltskanzlei Gallandi eine Kontrolle ihrer Anlagevorschläge auf Rechtsrisiken der empfohlenen Wertpapiere ein.
In der Praxis heißt dies laut Herbert Schmitt, Bereichsleiter Private Banking der CIS Asset Management GmbH: "Strikte Trennung zwischen der auf Rendite fokussierten wirtschaftlichen Produktberatung und der speziell auf die Rechtsrisiken ausgerichteten präventiven Beratung." Das Vier-Augen-Prinzip solle dem Sicherheitsbedürfnis der Kunden entgegenkommen und verlorengegangenes Vertrauen der Verbraucher wiederherstellen, so Schmitt.
Die wirtschaftliche Beratung zu Aspekten der Produktrendite, den Anlagekosten und der Transparenz der Investmentstrategie wird wie bisher vom Vermögensverwalter selbst durchgeführt. Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Gallandi untersucht zusätzlich die Rechtsrisiken des Wertpapiers auf Grundlage des Verkaufsprospektes. Dabei stehen das maximale Verlustpotenzial, die Flexibilität der Handelbarkeit des Produkts und die Einhaltung der allgemeinen Transparenz im Zentrum der Untersuchung.
Nach eigenen Angaben ist die CIS Asset Management GmbH der erste Vermögensverwalter in Deutschland, der diesen Weg beschreitet.
Bildquelle: Peter Kirchhoff / PIXELIO,
Autor(en): Anita Mosch