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Verbände sind gegen Registrierungspflicht für Bankberater

19.01.2011 - Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) lehnen es ab, die rund 300.000 Kundenberater in der Kreditwirtschaft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu registrieren und zu kontrollieren. Das sei praxisfern, wenig effizient und ohne erkennbaren Nutzen für die BaFin. Die Bankberatung sei bereits jetzt hoch reguliert.

Gleichzeitg teilen die beiden Verbände in einer gemeinsamen Presseerklärung mit, dass sie die Pläne, das Anlegervertrauen zu stärken und die Anlageberatung wirksam zu kontrollieren, unterstützen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Anbieter nach einheitlichen Maßstäben beaufsichtigt werden. DSGV und BVR sehen eine Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Anbietern. „Wir halten es nicht für gerechtfertigt, wenn jeder Berater eines Kreditinstituts bei der BaFin kostenaufwendig registriert werden muss und möglichen Sanktionen ausgesetzt wird, während dies für Versicherungs- und Finanzvermittler nach der Gewerbeordnung nicht vorgesehen ist“, sagte Heinrich Haasis, Präsident des DSGV.

Die Registrierung aller Anlageberater gehe zudem weit über europäische Vorgaben und über die Praxis in anderen kontinentaleuropäischen Ländern hinaus. Auch in den jüngsten Vorschlägen der EU-Kommission zur Revision der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) finden sich keine entsprechenden Überlegungen. Nach Ansicht der Verbände wird ohne sachliche Rechtfertigung ein Sonderweg beschritten, der deutsche Kreditinstitute gegenüber Finanzdienstleistern im In- und Ausland benachteilige.

Als Alternative regen die beiden Verbände an, einen Vertriebsbeauftragten pro Kreditinstitut bei der BaFin registrieren zu lassen, der verantwortlich für die Ausgestaltung der Vertriebsvorgaben des jeweiligen Instituts ist. Uwe Fröhlich, Präsident des BVR: „Wenn die Aufsicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben rund um die Kundenberatung intensiver kontrollieren wird, sollte dies zielgerichtet über zentrale Personen in den Instituten vorgenommen werden. Dieser Ansatz stellt eine dem Ziel des verbesserten Anlegerschutzes angemessene Maßnahme dar und vermeidet einen regulatorischen Overkill.“

Das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz wird derzeit im Finanzausschuss des Bundestages behandelt und soll Ende Januar 2011 im Parlament beschlossen werden. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Anlageberater in Deutschland bei der BaFin in einer Datenbank registriert werden und zudem Sanktionen, bis hin zu einem befristeten Berufsverbot, ausgesetzt werden sollen.

Quelle: DSGV, BVR


Autor(en): Bankmagazin
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