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Datenpannen für deutsche Bankkunden ein Kündigungsgrund

24.03.2011 - Die Bundesbürger kennen bei Datenschutz-Verletzungen durch Banken und Versicherer kein Pardon: 44 Prozent der Deutschen würden keine Neugeschäfte mehr mit einem vom Datenverstoß betroffenen Unternehmen machen. Fast ebenso viele (42 Prozent) gehen sogar noch weiter und würden alle bestehenden Verträge kündigen. Das ist das Ergebnis einer Befragung unter 1.000 Personen aus Deutschland im Auftrag der Beratungsgesellschaft KWF Business Consultants.

Besonders fatal für die Finanzbranche ist, dass der wirtschaftliche Schaden aufgrund eines unvorsichtigen Umgangs mit persönlichen Daten nicht auf die Bestandskunden begrenzt bleibt: Vier von zehn Bürgern würden ihrem eigenen Umfeld raten, das in die Schlagzeilen geratene Unternehmen zu meiden.

Viele Bürger beklagen zudem, dass sie von ihrem Finanzdienstleister im Unklaren darüber gelassen werden, welche ihrer Datenangaben für das Unternehmen unverzichtbar sind. Mehr als jeder Dritte wünscht sich, dass ihm die Hausbank oder der Versicherungsberater deutlich macht, welche persönlichen Daten für die Erfüllung der Verträge wirklich gebraucht werden. Insgesamt sprechen sich 68 Prozent der Deutschen für eine stärkere gesetzliche Regulierung und Kontrolle beim Umgang mit personenbezogenen Daten aus. Nur 14 Prozent der Befragten halten eine stärkere Regulierung für unnötig.

Zu den personenbezogenen Daten gehören nach §3 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person". Für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Übermittlung und Überwachung derartiger Daten müssen Unternehmen den gesetzeskonformen Umgang nachweisbar sicherstellen. Eine Verwendung von personenbezogenen Daten darf dabei nicht ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgen. Die Verantwortung für die Einhaltung geltender Gesetze trägt der Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführung des Finanzdienstleisters, die operative Verantwortung liegt beim Datenschutzbeauftragten.

Bildquelle: © Gerd Altmann www.pixelio.de

Autor(en): Bankmagazin
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