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P-Konto könnte für Ärger in den Filialen sorgen

29.09.2011 - Sollte die rechtzeitige Umstellung nicht gelingen, könnte es im neuen Jahr viel Ärger mit gepfändeten Kunden geben. Kunden ohne Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, müssten dieses erst beantragen - auch wenn sie feststellen, dass sie weder am Geldautomaten noch in der Filiale Geld erhalten. Bis wieder Zugriff auf das pfändungsfreie Guthaben besteht, können schnell sechs Tage vergehen. In vielen Fällen ist das Geld formal betrachtet für den Schuldner sogar gänzlich verloren. Das bedeutet massive Einschränkungen für viele Schuldner und unzufriedene Kunden für die Banken.

Viele Konten mit laufenden Pfändungen werden im Soll geführt, das heißt mit negativem Saldo. Auch diese debitorischen Konten müssen auf P-Konten umgestellt werden. Nur so können die Schuldner über eingehende Sozialleistungen verfügen. Viele Institute planen für debitorische Konten eine Umschuldung, da die jeweils eingesetzte Software debitorische Konten nicht gesetzeskonform disponieren kann. Hierbei entstehen neben dem enormen manuellen Aufwand noch zusätzliche Kosten, zum Beispiel durch Einrichtungsgebühren und laufende Kontoführungsgebühren.

Nahezu jedes zweite Pfändungskonto debitorischer Natur
Erfahrungsgemäß betreffen knapp die Hälfte aller eingehenden Pfändungen debitorische Konten. Beispielsweise summiert sich bei 1.500 Fällen im Jahr der entstehende Aufwand für Umschuldungen - schon bei sehr konservativer Schätzung - auf etwa 60.000 Euro. Diese Kosten liegen weitaus höher, wenn die Annahmen weniger konservativ getroffen werden. Wie aus einer Umfrage der tolina GmbH hervorging, hat sich ein knappes Fünftel der Banken und Sparkassen bisher gar keine Gedanken über die Behandlung debitorischer Konten gemacht.

Die tolina-Umfrage, bei der sich 89 Geldhäuser im Juli 2011 äußerten, hat überdies ergeben, dass in deutschen Kreditinstituten bis Ende Juli erst knapp ein Drittel aller Konten mit laufenden Pfändungen auf das P-Konto umgestellt wurden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Laut Gesetz müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden bis spätestens zum 30. November 2011 entsprechend informieren. Die Kreditinstitute sind jedoch gut beraten, schon jetzt ihrer Informationspflicht nachzukommen und zumindest die Kontoinhaber mit laufenden Pfändungen umfassend aufzuklären. In der Umfrage wurden am häufigsten Kontoauszüge (73 Prozent) und Briefe (40 Prozent) als Informationsträger genannt. Jedes zehnte Haus informierte die Kunden auch im persönlichen Gespräch. Einige Institute haben sich aber noch gar keine Gedanken gemacht, wie sie ihrer Informationspflicht nachkommen.

Im Rahmen der Umfrage wurde auch die allgemeine Zufriedenheit mit der vor über einem Jahr in Kraft getretenen Pfändungsreform erfragt. Nur knapp 7 Prozent der Kreditinstitute erklärten, dass sie mit der aktuellen Rechtslage keine Schwierigkeiten hätten. Als größtes Problem nannten drei Viertel der Befragten mangelndes Fachwissen in den Amtsgerichten. Immerhin ein Drittel übte Kritik am Wissensstand der eigenen Sachbearbeiter.

Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de, http://www.pixelio.de/
Autor: Kai Dahlke ist bei der tolina GmbH für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Das Berliner Systemhaus ist nach eigenen Angaben marktführender Anbieter einer Software zur automatischen Pfändungsbearbeitung. Die Spezialsoftware des Hauses, "Pfändung 2", erkennt und disponiert Sozialleistungen bzw. Kindergeld und übernimmt die automatische Rückführung des Sollbetrags auf dem debitorischen Umschuldungskonto.

Lesen Sie in einem Interview mit Matthias Nietz, Bereichsleiter Pfändung bei der tolina GmbH, was er Banken für den Umgang mit Kunden anlässlich der Umstellung auf P-Konten empfiehlt.

Autor(en): Kai Dahlke
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