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Girokonto für jedermann: Banken kommen Kreditausschuss-Empfehlung nicht nach

12.12.2003 - Einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto für Jedermann hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei der Anhörung der Verbände im Bundesfinanzministerium gefordert. "Ein Girokonto ist das unverzichtbare Grundinstrument zur Teilnahme am Wirtschaftsleben", so Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen beim vzbv. Daher dürfe ein Girokonto auf Guthabenbasis keine Frage der Großzügigkeit, sondern müsse eine Pflichtdienstleistung aller Kreditinstitute sein. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen und der Schuldnerberatungsstellen zeigen, dass die Banken die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) nur unzureichend umsetzen würden. "Daher ist nun der Gesetzgeber gefordert, das Recht auf ein Girokonto rechtlich zu verankern", so Westphal. Länder wie Frankreich und Belgien seien hier bereits mit gutem Beispiel vorangegangen.

Der ZKA hat im Jahr 1995 eine Empfehlung erlassen, wonach jedem Verbraucher auf Wunsch ein Girokonto zumindest auf Guthabenbasis eröffnet werden soll. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen und der Schuldnerberatungsstellen belegen jedoch, dass ein störungsfreier Zugang überschuldeter Verbraucher zu einem Girokonto auch nach nunmehr acht Jahren noch immer nicht zufriedenstellend gewährleistet ist. Allein die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat stichprobenartig über 2000 Fälle erfasst, in denen der Zugang verwährt blieb. "Etwa 90 Prozent der Kontenverweigerungen sind unberechtigt", so Westphal. Jedoch sei nicht jedem abgelehnten Verbraucher bewusst, dass er sich gegen eine unberechtigte Ablehnung wehren kann. Daher sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Banken würden häufig noch nicht einmal ihre eigenen Ombudsleute und Schlichtungsstellen benennen, geschweige denn ihre Entscheidungen hinreichend begründen.

Der vzbv kritisiert besonders, dass die Verweigerung eines Girokontos durch die Banken in den meisten Fällen mit einer negativen SCHUFA-Auskunft begründet wird. "Bei der Einrichtung eines reinen Guthabenkontos ist der Rückgriff auf die SCHUFA unzulässig", so Manfred Westphal. Die zum Teil standardisierten Ablehnungsschreiben seien dreist und seien ein Beleg dafür, dass es sich bei den Ablehnungen nicht nur um Einzelfälle handelt und die Banken die Empfehlung des ZKA teilweise bewusst missachten.

Gerade für finanziell in Gefahr geratene Haushalte muss es möglich sein, wichtige und standardisierte Zahlungen und Einkünfte (Lohn, Miete, Versorgungskosten etc.) ohne Bargeld abzuwickeln. "Somit leistet ein Guthabenkonto einen wichtigen Beitrag, damit in finanzielle Schwierigkeiten geratene Verbraucher möglichst aus eigener Kraft ihre Situation stabilisieren können", so Westphal. Wichtig sei, dass die Gebühren die Kosten für ein normales Girokonto nicht übersteigen. Zudem müssten die wichtigsten Dienstleistungen gewährleistet werden, etwa die Nutzung der Geldautomaten zumindest des eigenen Institutes.

Die Behauptung der Banken, es gebe doch eine große Anzahl von Guthabenkonten, macht eine Regelung nicht minder notwendig. Zum einen gibt es nicht überall einen Zugang zum Guthabenkonto, zum anderen vermag die Kreditwirtschaft bisher nicht anzugeben, wie viele dieser Konten tatsächlich dem betroffenen Kreis zu Gute kommen und nicht etwa anderen Gruppen, wie Minderjährigen als Jugendkonto.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Autor(en): Susanne Niemann
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