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Das Konto für jedermann ist noch nicht für jeden zu haben

23.02.2004 - Obwohl die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, jedermann die Einrichtung eines Girokontos zu ermöglichen, zunehmend umgesetzt worden sei, gibt es nach Auffassung der Bundesregierung noch Handlungsbedarf. Die Banken seien auch für die Zukunft zu einer konsequenten und flächendeckenden Anwendung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) angehalten, da die Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs weiter zunehmen werde.

Die praktische Erfahrung zeige, dass es bei den Kreditinstituten noch Reserven gebe, um die außergerichtliche Verpflichtung von Streitfällen zu verbessern. Um die Schuldner- und Verbraucherberatungen zu entlasten, sollte nach Meinung der Regierung eine Schlichtung bei den Bankenverbänden zum Regelfall werden. Die Schlichtungsverfahren der Banken müssten noch stärker akzeptiert und bekannt gemacht werden. Die Regierung empfiehlt den Angaben zufolge, dass der ZKA auch künftig an der Selbstverpflichtung festhält und für eine flächendeckende Anwendung bei allen angeschlossenen Banken sorgt.

Bei der Kündigung von Girokonten und bei der Ablehnung eines beantragten Girokontos müssten die Gründe schriftlich mitgeteilt und auf die Möglichkeit einer kostenlosen Inanspruchnahme der Schlichtungsstellen hingewiesen werden. Ferner müsse gewährleistet werden, dass bei den Schlichtungsstellen alle Kundenbeschwerden über die Ablehnung oder Kündigung von Girokonten entgegengenommen und von unabhängigen Personen geprüft würden.

Nach einer ZKA-Empfehlung sollen alle Kreditinstitute, die Girokonten führen, den Bürgern in einem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereithalten. Überziehungen brauche das Institut aber nicht zuzulassen. Allerdings sei das Institut nicht verpflichtet, ein Girokonto zu führen, wenn dies unzumutbar sei. In diesem Falle dürfe die Bank auch ein Konto kündigen. Unzumutbar sei die Eröffnung oder Fortsetzung einer Kontoverbindung unter anderem, wenn der Kunde Leistungen des Kreditinstitutes missbrauche, Falschangaben mache, Mitarbeiter oder Kunden grob belästige oder gefährde, oder wenn das Institut die Kontoführungsgebühren nicht erhalte.

Eine Umfrageaktion der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen von Oktober 2002 bis Juli 2003 habe dem Bericht zufolge 2.033 Fälle ergeben, in denen Girokonten verweigert oder gekündigt worden seien. Die von den Bankenverbänden eingerichteten Schlichtungsstellen würden aus Sicht der Schuldnerberatung in Problemfällen keine ausreichende Unterstützung bieten. Eine bundesgesetzliche Regelung würde laut Regierung aber die Entscheidung von Streitfällen auf die Gerichte verlagern. Dies würde den Bestrebungen nach Deregulierung und Entlastung von Behörden und Gericht zuwiderlaufen, hieß es in dem Bericht. Stattdessen solle verstärkt die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung gefördert werden.

Quelle: vwd

Autor(en): vwd
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